Barrierefreie Webseiten:
Was das BFSG für KMU bedeutet.
Wer das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen muss, wer nicht, und woran man das im eigenen Betrieb festmacht. Dazu, was Barrierefreiheit über die Pflicht hinaus für eine Webseite bedeutet.
- Das Gesetz gilt seit Juni 2025 und verpflichtet viele Betriebe zu barrierefreien Angeboten
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, auch mit eigenem Online-Shop
- Barrierefreiheit heißt Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste und lesbare Struktur für Screenreader
- Wer nicht unter die Pflicht fällt, hat trotzdem Gründe dafür: die Seite wird für mehr Leute bedienbar
- Bedien-Panels am Bildschirmrand ersetzen sauber gebauten Code nicht
Was ist das BFSG eigentlich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act in deutsches Recht um. Das große Ziel dahinter: Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen – sei es eine Sehschwäche, motorische Einschränkungen oder Hörprobleme – den uneingeschränkten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein (§ 1 BFSG). Dazu zählen Online-Shops, Ticketautomaten und Bankdienstleistungen.
Wer ist wirklich betroffen?
Dazu kursieren viele Halbwahrheiten. Zwei Fragen entscheiden:
Erstens: Schließen Verbraucher über deine Webseite einen Vertrag ab, zum Beispiel in einem Shop? Das Gesetz erfasst Webseiten nur als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (§ 2 Nr. 26 BFSG). Eine Seite, die nur informiert, fällt nicht darunter. Wo genau die Grenze liegt, etwa bei einer Online-Terminbuchung, ist im Einzelfall zu klären.
Zweitens: Wie groß ist der Betrieb? Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt auch für den eigenen Online-Shop. Sie gilt nicht, wenn der Betrieb Produkte herstellt, einführt oder verkauft, die das Gesetz nennt, etwa E-Book-Lesegeräte oder Computer.
Für einen Handwerksbetrieb mit fünf Angestellten und einer reinen Informationsseite gilt die Pflicht also nicht. Das ist meine Lesart des Gesetzestexts und keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt das ein Anwalt. Erledigt ist das Thema damit trotzdem nicht.
Warum sich der Aufwand auch ohne Pflicht lohnt
Ranking-Plätze verspreche ich dir keine, und Barrierefreiheit ist nach allem, was Google dazu sagt, kein direkter Ranking-Faktor. Was bleibt, sind drei nüchterne Gründe:
- Dieselbe Grundlage wie für Suchmaschinen: Ein Screenreader erschließt eine Seite über ihre Struktur, Suchmaschinen-Crawler tun im Kern dasselbe. Wer sauber auszeichnet, arbeitet für beide.
- Mehr Leute können die Seite bedienen: Lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste und eine klare Menüführung helfen auch dem Hausbesitzer, der abends mit Brille am Smartphone nach einem Dachdecker sucht.
- Demografie: Die Gesellschaft wird älter, und altersbedingte Einschränkungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wer sie nicht mitdenkt, schließt einen Teil seiner Besucher aus.
Barrierefreiheit im Recruiting
Wer Bewerber sucht, sollte die Karriereseite mitdenken: Sie sollte auf dem Smartphone funktionieren und sich auch mit der Tastatur bedienen lassen. Was sonst noch auf so eine Seite gehört, steht in meinem Beitrag Mitarbeiter gewinnen: Was auf deine Karriereseite gehört.
Wie wird eine Webseite barrierefrei?
Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA entsteht im Code. Vier Dinge bilden die Grundlage:
- Sauberer HTML5-Code, damit Screenreader die Seite logisch vorlesen können.
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund.
- Volle Bedienbarkeit nur mit der Tastatur (Tab-Taste) ohne Maus.
- Alternativtexte für alle Bilder, damit blinde Menschen verstehen, was darauf zu sehen ist.
Wie diese Seite das umsetzt, steht in meiner Barrierefreiheitserklärung. Ob deine eigene Seite die Grundlagen erfüllt, sehe ich mir im Webseiten-Check an.
- Das BFSG gilt seit Juni 2025
- Reine Info-Seiten fallen nicht unter das Gesetz
- Die Arbeit lohnt sich trotzdem: mehr Leute können die Seite bedienen
- Aufgesetzte Werkzeuge ersetzen die Arbeit am Code nicht
- Tastaturbedienung, Kontraste, Struktur und Alt-Texte sind die Grundlage